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Mehr Geld für Zahnersatz


21.09.2020

Kassen erhöhen Zuschüsse zum 1. Oktober 2020

Gute Neuigkeiten für alle gesetzlich Versicherten: Zum 1. Oktober 2020 erhalten sie von ihrer Krankenkasse einen höheren Festzuschuss für Zahnersatz. Die Kassen zahlen dann 60 statt bisher 50 Prozent für eine Regelversorgung mit Krone, Brücke, Prothese & Co. Für alle, die mit ihrem Bonusheft regelmäßige zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen nachweisen können, steigen die Boni nach fünf Jahren von 60 auf 70 Prozent und nach zehn Jahren von 65 Prozent auf 75 Prozent. Dabei wird in begründeten Fällen sogar das einmalige Versäumen der Vorsorgeuntersuchung toleriert – es bleibt für die Bonusregelung folgenlos.

Diese Entlastung der Versicherten ist eine von vielen neuen Regelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes der Bundesregierung, das im Mai 2019 in Kraft getreten ist. Sie soll mehr Leistungen und eine bessere Versorgung der Patienten gewährleisten.

Wichtig zu wissen: Der gesetzliche Festzuschuss basiert auf der sogenannten Regelversorgung. Die Regelversorgung ist per Definition eine „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung“ und somit die Basisversorgung bei Zahnersatz. Die Regelversorgung ist von den Krankenkassen und der Zahnärzteschaft festgelegt, Versicherte haben darauf einen gesetzlichen Anspruch. Wie ästhetisch und qualitativ hochwertig Ihre Versorgung sein soll, bestimmen Sie über Zusatzleistungen, deren Kosten Sie selbst tragen. Wir beraten Sie gerne zu verschiedenen Materialien, deren Haltbarkeit, Ästhetik und Verarbeitung, und helfen Ihnen bei der Auswahl der am besten geeigneten Behandlungsmethode.

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